Angebot
Ich wende mich sowohl an Private (Investorinnen und Investoren, Architektinnen und Architekten, Bauherrschaften, Nachbarinnen und Nachbarn) als auch an Gemeinden, Raumplanungsbüros sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Sie können meine Beratung gerne schon vor der öffentlichen Auflage eines Bau- oder Planungsprojekts beanspruchen, um allfällige Fehler bereits frühzeitig zu eliminieren. Ich berate und vertrete Sie aber auch in Einsprache- und Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungsbehörden.
Private
Ich unterstütze Sie:
unabhängig davon, ob Sie selbst bauen oder planen oder ein Bau- oder Planungsprojekt auf einem Nachbargrundstück auf seine rechtliche Zulässigkeit hin überprüft haben wollen;
wenn Sie sich an Lärm- oder Geruchsimmissionen aus nahegelegenen Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetrieben stören;
wenn die zuständige kommunale Bau- oder Planungsbehörde nicht oder unzulänglich auf Ihre bau- oder immissionsrechtlichen Fragen oder Reklamationen reagiert.
Gemeinden
Ich offeriere die rechtliche:
Schulung und Unterstützung der Mitarbeitenden der Bauverwaltung;
Unterstützung bei der Prüfung von Baugesuchen;
Unterstützung bei der Abfassung von Baubewilligungs- und Einspracheentscheiden;
Unterstützung bei der Abfassung von Wiederherstellungs- und Ersatzvornahmeverfügungen;
Beratung bei Erlass oder Änderung von Nutzungsplänen (Zonenplan, Baureglement, Schutzverordnung, Sondernutzungsplänen, Teilstrassenplänen, Wasserbauprojekten), einschliesslich der Abfassung der zugehörigen Beschlüsse und Entscheide;
Vertretung vor kantonalen Behörden und Rekursinstanzen;
Unterstützung vor Verwaltungsgericht.
Raumplanungs- und Architekturbüros
Ich berate Sie bei komplexen Rechtsfragen in sämtlichen Plan- und Baubewilligungsverfahren.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Ich berate Sie bei komplexen Rechtsfragen in meinen Fachgebieten und stehe Ihnen bei der Abfassung Ihrer Rechtsschriften unterstützend zur Seite.